Der Zugleitbetrieb der Jagsttalbahn im Modell


Der Zugleitbetrieb

Fahrplan der Jagsttalbahn

Der Zugleitbetrieb der Modell-Jagsttalbahn

Wie beim Vorbild werden die Züge im Zugleitbetrieb über die Modellbahn gesteuert. In der Fahrdienstvorschrift vFV § 1 (3) der Fahrdienstvorschrift von 1967 legt fest: "Für die gesamte Strecke gilt das Zugleitverfahren."

Fahrdienstvorschrift vFV § 1 (3)

Der Fahrdienstleiter sitzt in Dörzbach, bei Ihm werden die Züge angeboten und angenommen, abgeläutet und zurückgemeldet. (Das Abläuten diente zur Verständigung der Schrankenwärter, es ist bei uns überflüssig.) In vFV § 9 (5) ist festgelegt: "Der Zugführer hat jede ihm fernmündlich übermittelte Anordnung in den Fahrtbericht einzutragen"

Fahrdienstvorschrift vFV § 9 (5)

Einen Fahrtbericht braucht der Zugführer (ZF) im Modell nicht zu schreiben, aber er benötigt ein Telefon und fährt nur nach Freigabe des Fdl, bei dem er seinen Zug auch bei Ankunft meldet.

Ein "Fahren auf Sicht" ist laut In vFV § 12 (3) beim Vorbild nicht vorgesehen, ja untersagt. Das machen wir im Modell also auch nicht.

Fahrdienstvorschrift vFV § 12 (3)

Der Zugführer (ZF) und Triebfahrtzeugführer (Tf) ist im Modell eine Person, nur bei Bedarf fahren wir einen Zug mit zwei Personen. Das die Weichen in jeden Bahnhof oder Betriebsstelle beim Verlassen in Grundstellung liegen, ist eine sehr wichtige Aufgabe des Zugpersonals. Festgelegt ist dies in In vFV § 14 (1) und (2).

Fahrdienstvorschrift vFV § 14 (1) und (2)

Die "Job's" im Zugleitbetrieb

Die Aufgaben teilen sich also grob in "Zugleiter" (Zl), "Fahrdienstleiter" (Fdl), "Zugführer" (Zf) und "Triebfahrzeugführer" (Tf). Zf und Tf bilden dann die "Zugmanschaft". Größere Betriebsstellen, Übergabebahnhöfe oder Abzweigbahnhöfe haben eigene Fdl die für den jeweiligen Bahnhof die Abläufe regeln. Alle anderen Betriebsstellen bleiben unbesetzt und werden von einem eigenen Fdl kontrolliert.

Für die Zugmeldungen wird ein Telefonsystem verwendet. Jede Zugfahrt wird nun von der Zugmanschaft beim Fahrdienstleiter angemeldet, der diese Fahrt frei gibt, oder eben nicht. Ebenso teilt die Zugmanschaft dem Fahrdienstleiter mit wenn das fahrziel erreicht ist. Daraus ergeben sich unterschiedliche Aufgaben für "Fahrdienstleiter" und "Zugmanschaften"

Aufgaben von Fahrdienstleiter und Zugmanschaften

Die Aufgabe des Fahrdienstleiters im Zugleitbetrieb

Auf den Gleisanlagen, für die der Zugleiter zuständig ist, bewegt sich kein Fahrzeug, ohne dass der Zugleiter hierfür die Erlaubnis gegeben hätte. Dies betrifft auch die Strecken zwischen den Bahnhöfen, auf denen Kollisionen sicher verhindert werden müssen. Zur Dokumentation der Zuglaufmeldungen werden diese vom Zugleiter auf Papier festgehalten. Es darf nicht zu früh freigegeben werden, um die Strecke nicht zu blockieren.

Die Rückmeldung durch die Zugmanschaft schließlich bestätigt, dass die Strecke wieder frei ist. Erst nach Eingang der Rückmeldung kann ein neuer Zug angeboten werden.

Die Aufgabe des Fahrdienstleiters in einer Betriebsstelle (Bhf)

Auf den Gleisanlagen, für die der Zugleiter zuständig ist, bewegt sich kein Fahrzeug, ohne dass der Zugleiter hierfür die Erlaubnis gegeben hätte. Dies betrifft nicht die Strecken zwischen den Bahnhöfen. Eine Dokumentation der Zugfahrten erfolgt nicht.

Die Aufgabe der Zugmannschaften

Auf den Gleisanlagen, für die der Zugleiter zuständig ist, bewegt sich kein Fahrzeug, ohne dass der Zugleiter hierfür die Erlaubnis gegeben hätte. Dies betrifft speziell die Strecken zwischen den Bahnhöfen, auf denen Kollisionen sicher verhindert werden muss. Zur Dokumentation der Zuglaufmeldungen werden diese vom Zugleiter auf Papier festgehalten.

Eine sehr wichtige Aufgabe des Zugpersonals ist die Kontrolle das die Weichen in jeden Bahnhof oder Betriebsstelle beim Verlassen in Grundstellung liegen.

Die Rückmeldung durch die Zugmanschaft an der FdL schließlich bestätigt, dass die Strecke wieder frei ist.

...der Rest ist noch immer eine Baustelle